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    verlobung

Seitenaufrufe : 795651
paragraf Familie und Recht

 

Liebes Brautpaar,

Sie bereiten sich gerade mit viel Freude auf einen wunderschönen Tag in Ihrem Leben
vor – da hat doch ein Anwalt in diesem Büchlein gar nichts zu suchen! Also schnell
weiterblättern,  oder vielleicht doch einen Moment Zeit nehmen?

Sie wollen heiraten. Also werden Sie zum Standesamt gehen und sich dort wech-
selseitig das Ja-Wort geben. Der Standesbeamte wird Sie dann „kraft Gesetzes zu
rechtmäßig verbundenen Eheleuten“ erklären.

Im täglichen Leben mag sich das für Sie vielleicht gar nicht sonderlich auswirken, weil
Sie ohnehin schon längere Zeit zusammen sind. Aber rechtlich ist eine Eheschließung
doch mit einigen Rechten und Pἀichten verbunden, die man ein bisschen kennen sollte.

Zum Beispiel:

• Sie sind nach dem BGB, dem Bürgerlichen Gesetzbuch, zur ehelichen Lebensge-
meinschaft verpἀichtet und tragen füreinander Verantwortung.

• Sie sind einander zum Familienunterhalt verpflichtet,sei es durch Haushaltsführung
und/oder Erwerbstätigkeit.

• Jeder von Ihnen kann allein, aber mit Wirkung für den anderen „Geschäfte zur an-
gemessenen Deckung des Lebensbedarfs“ abschließen. Das bedeutet beispielsweise,
wenn dem einen Partner beim Bäcker das Geld ausgeht und „angeschrieben“ wird,
kann der Bäcker die Bezahlung beim nächsten Mal von dem anderen Partner fordern.
Der Kauf eines Rolls-Royce allerdings dürfte nur in den seltensten Fällen „angemessen“
sein.

• Im gesetzlichen Güterstand, das ist die Zugewinngemeinschaft, bleibt zwar jeder
Partner Eigentümer seines Hab und Guts und haftet auch weiterhin für seine vor Ehe-
schließung allein eingegangenen Schulden. Zur Sicherung der Lebensgrundlage der
Familie ist aber für größere Verfügungen über das Vermögen die Zustimmung des
Partners erforderlich.

• Sie sind gesetzlich erbberechtigt und haben steuerliche Vorteile.


Durch einen Ehevertrag können Sie Ihr Zusammenleben abweichend vom Gesetz re-
geln und Ihren individuellen Bedürfnissen anpassen, insbesondere beim Vermögen.
Sie können aber beispielsweise auch die familiäre Aufgabenverteilung – wer arbeitet,
wer betreut die Kinder – regeln.

Und natürlich ist ein Ehevertrag sehr wichtig, falls Sie sich einmal nicht mehr gut ver-
stehen sollten.

Auch wenn Sie heute an diese Möglichkeit nicht denken möchten, können und sollten
Sie Vorsorge treffen. Gesetz und Rechtsprechung geben hierfür große Spielräume,
Ihre persönlichen Vorstellungen fair und gerecht umzusetzen. Denn ein Ehevertrag
dient nicht dazu, einen der Partner über den Tisch zu ziehen. Ein Ehevertrag soll
vielmehr helfen, Streitigkeiten bei der Trennung oder Scheidung zu vermeiden. Im
Vordergrund stehen dabei meistens Ḁnanzielle Regelungen, sei es nun der Unterhalt,
die Vermögensauseinandersetzung oder der Versorgungsausgleich, oft in Verbindung
mit erbrechtlichen Gestaltungen.

Ein Ehevertrag kann jederzeit abgeschlossen werden, also vor oder nach der Heirat.
Erfahrungsgemäß wird er allerdings nach der Eheschließung oft „vergessen“.

Lassen Sie sich von einem erfahrenen Familienanwalt beraten, welche Lösungen für
Sie die besten sind. Er wird Ihnen einen passenden Vorschlag ausarbeiten, der zu
seiner Wirksamkeit von einem Notar beurkundet werden muss.

Mit dem Gang zum Anwalt und Notar sind natürlich Kosten verbunden, die man lie-
ber scheut. Aber der Kostenaufwand, der zu Beginn der Beratung besprochen wird,
hält sich meistens in Grenzen und ist darüber hinaus wirklich gut angelegt.

Ich wünsche Ihnen nun ein wunderschönes Fest und eine lange und glückliche gemein-
same Zukunft!

bild Herzlichst Ihre
Fachanwältin für Familienrecht
Iniga Herrnleben

Weitere Informationen unter Tel.: 089-747352-0
 

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